Meine Schwerpunkte
Meine Schwerpunkte als Logopädin liegen in der Beratung, Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen bei Hörstörungen und im bimodal bilingualen Setting (DGS-Deutsch). Die eigene Stimme und das Artikulieren zu entdecken biete ich in der Stimmtherapie ebenfalls an.
Beratungs- und Aufklärungsgespräche zur Sprachentwicklung der Laut- und Gebärdensprache sowie Sprachförderungsmöglichkeiten gehören ebenfalls zu meinem Angebot. Insbesondere richtet sich dies an hörende Eltern mit hörbehindertem Kind oder taube Eltern mit hörendem Kind.
Mit Fachkräften aus dem sprachtherapeutischen Bereich erarbeite ich in Seminaren und Workshops Therapiemöglichkeiten mit/in DGS und Deutsch.
Ich entwickele meine Konzepte und mein Wissen stetig weiter und freue mich in einen gemeinsamen, individuellen Austausch zu gehen und voneinander zu lernen!
Kontakt aufnehmenLogopädie
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Logopädie fällt unter die Heilmittel der Gesundheitsversorgung und ist dementsprechend Teil der hiesigen medizinisch-therapeutischen Grundversorgung. Sie umfasst die Behandlung folgender Störungsbilder:
- Sprachstörungen
- Sprechstörungen
- Stimmstörungen
- Schluckstörungen
- Hörstörungen
Das Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit und Teilhabe zu verbessern oder aufrecht zu erhalten. Logopädische Behandlungen sind bei Menschen jeden Alters (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) möglich und umfassen eine ganzheitliche Diagnostik, Beratung und darauffolgende Therapiemaßnahmen.
Um logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, ist eine ärztliche Heilmittelverordnung nötig. Bei Bedarf oder Indikation wird diese von Häusärzt*innen oder Fachärzt*innen ausgestellt, z. B. Kinder- und Jungendärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Pädaudiolog*innen und Phoniater*innen, Zahnärzt*innen/ Kieferorthopäd*innen, Neurolog*innen, Psychater*innen.
Da Logopädie in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen festgeschrieben ist, werden die anfallenden Kosten entsprechend übernommen. Gesetzlich Versicherte über 18 Jahren stehen unter einer Zuzahlungspflicht. Diese beinhaltet 10% der Kosten der erbrachten Leistungen + 10,00 € pro Verordnung. Privatversicherten wird empfohlen vor dem ersten Termin mit der eigenen privaten Krankenversicherung die Höhe der Kostenübernahme zu klären.
Mehr über mich Kontakt2
Was ist Logopädie?
Logopädie gilt als Heil-Mittel und gehört zur Gesundheits-Versorgung.
Sie umfasst die Behandlung folgender Störungen:
– Sprach-Störungen
– Sprech-Störungen
– Stimm-Störungen
– Schluck-Störungen
– Hör-Störungen
Sie hilft Menschen dabei, sich besser mit anderen austauschen zu können.
Um ganz selbstverständlich mitzumachen und dazuzugehören.
Logopädische Behandlungen sind in jedem Alter möglich:
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Dazu gehören:
– Die Feststellung der Störung
– Die Beratung
– Die anschließende Behandlung
Verwendung vom Gender-Stern
Im nächsten Abschnitt sehen Sie häufig dieses Zeichen: *.
Hier eine Erklärung dazu:
Geschlechter sind vielfältig.
Es gibt nicht nur männlich und weiblich.
Es gibt auch Menschen, die sind männlich und weiblich.
Sie haben männliche und weibliche Körper-Merkmale.
Diese Menschen heißen Inter-Sexuelle.
Oder Menschen, die in einem weiblichen Körper geboren wurden.
Und sich aber als Mann fühlen und wahrnehmen.
Diese Menschen heißen Trans-Männer.
Es gibt auch Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen.
Es gibt also viele Namen für die unterschiedlichen Geschlechter.
Alle Geschlechter kommen auch in der Sprache vor.
Dafür gibt es in schwerer Sprache das Zeichen Gender-Stern: *
Man spricht es so: Dschender-Stern.
Zum Beispiel in: Ärzt*innen.
Damit sagt man, dass alle dazugehören.
Alle Menschen sollen sich von mir angesprochen fühlen.
Deshalb benutze ich den Gender-Stern.
Was Sie brauchen
Sie brauchen für eine logopädische Behandlung:
eine ärztliche Heil-Mittel-Verordnung.
Darin steht, dass Sie die logopädische Behandlung bekommen sollen.
Sie erhalten die ärztliche Heil-Mittel-Verordnung bei:
– Haus-Ärzt*innen: Sie sind die erste Anlauf-Stelle bei einer Erkrankung.
– Kinder-Ärzt*innen und Jugend-Ärzt*innen: Sie behandeln Kinder und Jugendliche.
– HNO-Ärzt*innen: Sie behandeln alle Erkrankungen von Hals, Nase und Ohren.
– Pädaudiolog*innen und Phoniater*innen: Diese Ärztinnen behandeln kindliche Sprach-Störungen, Stimm-Störungen und Hör-Störungen.
– Zahn-Ärzt*innen: Sie behandeln und untersuchen die Zähne.
– Kiefer-Orthopäd*innen: Diese Ärztinnen behandeln Fehl-Bildungen der Zähne oder vom Kiefer. Zum Beispiel: bei Kindern, die eine Zahn-Spange brauchen.
– Neurolog*innen: Diese Ärztinnen behandeln Störungen vom Nerven-System. Zum Beispiel: bei Schlag-Anfall oder Hirn-Haut-Entzündung.
– Psychiater*innen: Diese Ärztinnen behandeln seelischen Erkrankungen.
Sie behandeln die seelischen Erkrankungen auch mit Medikamenten.
Die Kranken-Versicherung übernimmt fast alle Kosten für die Logopädie.
Sie zahlen nur 10 Prozent der Kosten:
Wenn Sie über 18 Jahren alt sind und gesetzlich versichert.
Zum Beispiel: Das sind 60 Euro, wenn die Behandlung 600 Euro kostet.
Und Sie zahlen zusätzlich 10 Euro pro Heil-Mittel-Verordnung.
Wenn Sie privat versichert sind, fragen Sie Ihre Kranken-Versicherung:
Welche Kosten diese übernimmt.